Einreise-Bestimmungen
Ein Besuch in Bhutan ist nur mit einer Reiseagentur bzw. auf einer organisierten Reise mit einem Reiseveranstalter möglich. Deshalb kann auch das Visum bzw. die Einreise-Erlaubnis nur über diese Reiseagentur bzw. den Reiseveranstalter für jeden Reisenden eingeholt werden.
Dafür wird ein Reisepass benötigt, der noch mindestens sechs Monate über das Ausreisedatum hinaus gültig sein muß und über mindestens eine freie Seite verfügt. Außerdem wird ein Passfoto benötigt.
Eine direkte Einreise von Deutschland aus nach Bhutan ist nicht möglich, da es keine direkten Flugverbindungen gibt. Deshalb muss die Anreise immer über eines der Nachbarländer erfolgen. Dadurch müssen hier immer auch die Visa-Bestimmungen dieses Landes zusätzlich berücksichtigt werden. Unter dem folgenden Link findest Du ausführliche Informatioinen zu den verschiedenen Anreisemöglichkeiten nach Bhutan per Flug oder auch überland.
Visum-Erteilung
Ein Visum für Bhutan wird grundsätzlich nur als Gruppenvisum ausgestellt. Allerdings werden auch Einzelpersonen und Paare, die eine individuelle Privatreise machen möchten, zusammen mit ihrem örtlihen Reiseleiter und Fahrer als eine Kleingruppe angesehen.
Vor der Beantragung des Visums durch die Reiseagentur müssen die taggenaue Reiseroute und die Hotels feststehen, da diese Informationen mit angegeben werden müssen.
Jeder Reisende erhält dann eine sog. "e-Visa Clearance", ausgestellt vom Department of Immigration des Royal Government of Bhutan. Diese muss beim Besteigen des Fluges von Druk Air oder Bhutan Airlines bzw. bei der Überlandeinreise am Grenzposten zwingend zusammen mit dem Reisepass vorgelegt werden. Ohne diese Dokumente ist eine Einreise nicht möglich.
GANZ WICHTIG! Für die Überlandeinreise nach Bhutan wird zusätzlich ein Visum für Indien benötigt, das zuvor in Deutschland beantragt werden muss. Eine Beantragung vor Ort bei der Einreise nach Indien ist nicht möglich! Benötigt wird dabei ein Visum für mehrfache/zweifache Einreise.
Zollvorschriften für die Einreise nach Bhutan
Gegenstände des persönlichen Gebrauchs können problemlos ein- und ausgeführt werden. Hochwertige technische Geräte wie Fotoapparat, Videokamera ect. müssen in der Zollerklärung deklariert werden. Möglicherweise wird bei der Ausreise kontrolliert, dass diese wieder ausgeführt werden. Falls Du Dinge in Bhutan verkauft oder verschenkt hast, die in der Zollerklärung aufgeführt sind, so müssen diese u.U. verzollt werden.
Da in Bhutan Rauchverbot herrscht sind die Bestimmungen hier sehr streng. Es dürfen 200 Zigaretten und 150 g Tabak eingeführt werden, die allerdings mit 200% Einfuhrzoll belegt werden.
Die Ein- und Ausfuhr von Waffen, Munition, Sprengstoff, Betäubungsmitteln, Medikamente, Tierprodukten, Antiquitäten und religiösen Gegenständen ist verboten. Solltest Du regelmäßig Medikamente nehmen müssen und diese mitführen, so ist es sinnvoll die Beipackzettel mitzunehmen als Nachweis, dass es sich nicht um Drogen handelt.
Offizielle Hinweise zu den Zollvorschriften findest Du auch auf der Seite des auswärtigen Amtes.